Die KIRINUS Schlemmer Klinik ist für die Krankenhausbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten sowie beihilfeberechtigten Patienten zugelassen. Die Behandlungskosten werden in der Regel von den jeweiligen Krankenkassen übernommen.
Die KIRINUS Schlemmer Klinik ist ein Akutkrankenhaus (gem. §108 SGB V) und führt Krankenhausbehandlungen nach § 39 SGB V im Bereich der Psychosomatischen Medizin aus. Rehabilitationsmaßnahmen, Sanatoriumsbehandlungen sowie Kuraufenthalte können bei uns nicht durchgeführt werden!
Bitte beachten Sie, dass wir nur volljährige Patienten aufnehmen können.
Sie können direkt hier unser Aufnahmeformular ausfüllen und
müssen keine PDF Datei herunterladen.
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Mit dem 1.4.2024 ist Cannabis in Deutschland legalisiert. Während einer stationären Behandlung in der KIRINUS Schlemmer Klinik ist der Konsum von Cannabis nicht erlaubt. Wir behalten uns vor, während der Behandlung an unserem Haus Kontrollen (Urin) durchzuführen. Ein positiver Nachweis kann behandlungsrelevante Konsequenzen haben. Bitte beachten Sie, dass ein Konsum unter Umständen wochenlang im Urin nachweisbar ist. Sollten Sie gelegentlich Cannabis konsumieren, empfehlen wir Ihnen, vor der Aufnahme in unserem Haus selbstständig den Urin zu kontrollieren. Ein negativer Befund (kein Nachweis) ist Voraussetzung für die Therapie in unserer Klinik.