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selbstverständlich sind Besuche wichtig – für die Patientinnen und Patienten, aber auch für Sie, die Angehörigen, Bekannten und Freunde. Oberste Richtschnur unseres Handelns ist das gesundheitliche Wohlergehen unserer Patientinnen und Patienten, aber auch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie müssen wir daher das Infektionsrisiko für unsere Patientinnen und Patienten sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soweit nur irgend möglich minimieren.
Für die KIRINUS Schlemmer Klinik gelten ab sofort vereinfachte Besucherregelungen. Die Aufrechterhaltung der stationären Therapiemaßnahmen für akut behandlungsbedürftigen Patientinnen und Patienten ist dennoch weiterhin ein hohes Gut und muss unter einen entsprechenden Schutz gestellt werden.
Im Rahmen unseres allgemeinen Hausrechts haben wir, wie auch bereits vor der Corona-Pandemie, die Möglichkeit, im Einzelfall einen Besuch zu untersagen.