Anmeldung & Beratung

Voraussetzungen und Aufnahme

Zur Disposition bitten wir um eine telefonische Abstimmung vor dem stationären Aufenthalt. In der Regel übernehmen die gesetzlichen oder die privaten Krankenversicherungen die Kosten der stationären Behandlung. Sie erhalten Ihre Aufnahmeunterlagen vorab per Post zugesandt. Diese beinhalten wichtige Fragebögen, die uns ermöglichen, Ihren stationären Aufenthalt bestmöglichst vorzubereiten. Schicken Sie uns diese bitte ausgefüllt vor Ihrem stationären Aufenthalt zusammen mit dem Einweisungsschein zu:

  • Sie sind gesetzlich versichert?

    Zur Aufnahme benötigen Sie eine Krankenhaus-Einweisung Ihres behandelnden Facharztes.

  • Sie sind privat versichert?

    Zur Aufnahme benötigen Sie weder einen Einweisungsschein, noch eine Kostenzusage Ihrer privaten Krankenversicherung.

Voraussetzungen für eine stationäre Aufnahme

  • Hautfachärztliche ambulante Vorbehandlung. Selbstverständlich kann bei akuten Notfällen die Einweisung auch durch Ärzte anderer Fachrichtungen erfolgen, wenn z.B. der behandelnde Hautarzt gerade in Urlaub ist etc. Bei speziellen Indikationen wie z. B. Ulcus cruris oder bösartigen Hauttumoren, die entweder groß oder am Kopf lokalisiert sind, ist ebenfalls eine Einweisung durch Ärzte anderer Fachrichtungen möglich.
  • Eine stationäre Einweisung mit gering ausgeprägtem Befund ohne jegliche hautfachärztliche Vorbehandlung in der vorangegangenen Zeit ist nicht möglich. Hier ist zunächst auf einen niedergelassenen Dermatologen zu verweisen.
  • Befundschwere: bei Psoriasis z.B. nur mittelschwere bis schwere Formen (PASI>10 bis über 20). Sonst ausgedehnte, flächenhafte Befunde, systemische Begleitreaktionen wie Fieber, Schüttelfrost, Anaphylaxie. Stark beeinträchtigende Befunde z.B. im Gesicht.
  • Ausgeschöpfte ambulante hautfachärztliche Therapieoptionen: Anwendung topischer Steroide, ambulante Fototherapie, ambulante Systemtherapie ohne durchgreifenden Erfolg oder mit raschem Rezidiv.
  • Säuglinge und Kleinkinder mit schwerem Hautbefund, bei denen die leitliniengerechten ambulante Therapieoptionen frühzeitig ausgeschöpft sind. Hier ist auch die Einweisung durch einen Kinderarzt völlig unproblematisch.
  • Bei Patienten zur Nahrungsmittel-Testung: anaphylaktische Reaktionen in der Eigenanamnese (Luftnot, Schluckbeschwerden, Kreislaufdysregulation, Kollaps), mindestens jedoch Angioödem. Bei allen „nichtbedrohlichen“ Reaktionen (Urticaria, gastrointestinale Beschwerden) kann die Testung ambulant erfolgen.
  • Einschränkungen der ambulanten Therapierbarkeit durch bestimmte Grunderkrankungen des Patienten (Bewegungseinschränkungen, Immobilität, Demenz, psychische Erkrankung, Blindheit).
  • Patienten mit seltenen schweren Hauterkrankungen wie z. B. Mastozytose und Kollagenosen müssen keine speziellen Aufnahmevoraussetzungen beachten.

Hautsache: KIRINUS.

Gemeinsam ist vieles leichter: Angebot für Begleitpersonen

Wenn Sie Ihren Aufenthalt bei uns lieber in Begleitung verbringen möchten, heißen wir selbstverständlich auch Ihre Familie oder Ihren Partner, mit gemeinsamer Unterbringung in Ihrem Patientenzimmer, herzlich willkommen.

Ob als Patient oder als Begleitperson: Bei uns finden Sie immer jemanden, der Ihnen gerne hilft. Gerne beraten wir Sie und Ihren Partner auch persönlich zu den Unterbringungsmöglichkeiten bei uns im Haus und halten Tipps für Unternehmungen, zum Sportangebot und kulturellen Programm in der Region bereit.

Kontaktformular

KIRINUS PsoriSol Klinik
Mühlstraße 31
91217 Hersbruck
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