Kinder und Jugendliche mit ADHS sind verglichen mit Gleichaltrigen besonders unaufmerksam, impulsiv oder unruhig (hyperaktiv). Bis zu einem bestimmten Grad sind solche Verhaltensweisen nichts Ungewöhnliches. Für die Diagnose (= Feststellen und Benennen einer Erkrankung) ADHS ist die Frage entscheidend, ab wann man von einer Störung oder Erkrankung sprechen kann. Um Kinder nicht irrtümlich als krank einzustufen, haben sich Fachleute auf Kriterien geeinigt, die für eine ADHS-Diagnose erfüllt sein müssen.
In einem ersten Gespräch können wir Ihr Anliegen besprechen und Termine vereinbaren.
Die Diagnostik umfasst mehrere Termine einschließlich einer Intelligenztestung und der Durchführung eines Konzentrationstests. Die Termine finden in der Regel vormittags statt. Eine Schulbefreiung erhalten Sie von Ihrem Therapeuten oder Ihrer Therapeutin.
Termine können vereinbart werden für Kinder ab 9 Jahren, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Wir bieten keine zusätzliche Diagnostik zur Feststellung von Teilleistungsstörungen (Legasthenie/ Dyskalkulie) an. Hierfür wenden Sie sich bitte an eine/n Kinder- und Jugendlichenpsychiater/in.