Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung

Informieren Sie sich jetzt über die Reform der Psychotherapeutenausbildung und die Umsetzung an der KIRINUS CIP Akademie.

Weiterbildung zur Psychotherapeutin/ zum Psychotherapeuten - Reform der Psychotherapeutenausbildung

Die Ausbildung der Psychotherapeut:innen wurde am 1. September 2020 durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz und die Approbationsordnung für Psychotherapeut:innen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt.

Künftig soll die Approbation als Psychotherapeut:in nach einem fünfjährigen Universitätsstudium (dreijähriges Bachelor- und darauf aufbauendes zweijähriges Masterstudium) erteilt werden.

Die gesetzliche Neuausrichtung spiegelt die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung wider, um den steigenden Anforderungen im Bereich der psychischen Gesundheit gerecht zu werden.

Erfahren Sie mehr über das neue Psychotherapeutengesetz und wie die KIRINUS CIP Akademie die Neuerungen in sein Weiterbildungsangebot integriert, um zukünftigen Psychotherapeuten eine erstklassige Weiterbildung zu bieten!

Das bringt die Zukunft - Grundlagen und Neuerungen der Gesetzesreform

  • Das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz im Überblick

    Das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz hat das Ziel, die Psychotherapeutenausbildung in Deutschland zu modernisieren. Dadurch soll die psychotherapeutische Versorgung im Land verbessert und die Ausbildung an moderne Heilberufe angepasst werden.

    Die Reform führt ein direkt auf die Psychotherapie ausgerichtetes Studium an einer Universität ein, bestehend aus:

    • Bachelor (3 Jahre)
    • Master (2 Jahre)
    • Staatliche Prüfung

    Nach erfolgreichem Abschluss und bestandener Prüfung wird die Approbation erteilt.

    Vor der Reform gestaltete sich die Psychotherapieausbildung zweistufig:

    • Zunächst mussten die Studierenden ein Diplom- oder Masterstudium in Psychologie absolvieren, das den Schwerpunkt Klinische Psychologie beinhaltete.
    • Die nächste Phase des Bildungsweges sah eine postgraduale Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie vor. Sie umfasste theoretische und praktische Teile und endete mit einer staatlichen Prüfung, nach deren Bestehen die Approbation erteilt wurde.
  • Approbationsordnung in der Psychotherapie - Möglichkeiten zur Weiterbildung

    Parallel zur Gesetzesreform trat die neue Approbationsordnung in Kraft, die eine klare Definition der Berufsbezeichnung festlegt: "Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut". Dadurch findet eine klare Abgrenzung von bisherigen Bezeichnungen wie Psychologische(r) Psychotherapeut:in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in statt.

    Die Ordnung definiert zudem die strukturierte Weiterbildung nach dem Studium.

    Die berufliche Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten beträgt 5 Jahre. Während der Weiterbildung erfolgt die Spezialisierung auf ein Gebiet:

    • Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
    • Psychotherapie für Erwachsene
    • Neuropsychologische Psychotherapie

    Die Vertiefung eines Psychotherapieverfahrens steht ebenfalls auf dem Programm. Mit Abschluss der Weiterbildung sind Psychotherapeut:innen berechtigt, sich in das Arztregister eintragen zu lassen und einen Antrag auf Zulassung zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen.

  • Finanzielle Vergütung in Aussicht?

    Die Reform der Psychotherapeutenausbildung verändert nicht nur den grundlegenden Aufbau des psychotherapeutischen Werdegangs, sondern soll auf lange Sicht auch abseits vom eigentlichen Bildungsweg einige Veränderungen mit sich bringen.

    Mit der Einführung einer Vergütung für Psychotherapeut:innen in Weiterbildung (PtW) verfolgt die Gesetzgebung den Plan, eine finanzielle Verbesserung der PtW herbeizuführen – jedenfalls auf theoretischer Basis. Aktuell ist die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung jedoch noch nicht ausreichend gesichert.

Ausbildung oder Weiterbildung?
Auswirkungen auf die Auszubildenden

Weiterbildung:
Allen Studierenden, die erst nach dem 1. September 2020 ein entsprechendes Studium begonnen haben, ist nur die Qualifizierung nach dem neuen Gesetz - also das Psychotherapiestudium und der Fachkundeerwerb im Rahmen der (dann neuen) Psychotherapieweiterbildung - möglich.

Ausbildung:
Nach dem neuen Psychotherapeutengesetz können nur noch Studierende, die bis 1. September 2020 in einem passenden Hochschulstudiengang eingeschrieben waren, das alte Ausbildungsmodell abschließen. Voraussetzung ist der Abschluss dieses Studiums mit einem Master- oder Diplomgrad.

Zu den qualifizierten Studiengängen für eine Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie zählen neben Psychologie unter anderem:

  • Pädagogik,
  • Sozialpädagogik,
  • Soziale Arbeit,
  • Erziehungswissenschaften,
  • Bildungswissenschaften
  • oder äquivalente Abschlüsse.

Es gelten jedoch zeitliche Bedingungen, die unbedingt beachtet werden müssen.

Übergangsregelung

Das neue Gesetz sieht eine Übergangsfrist vor, in der die Ausbildung nach altem Recht abgeschlossen werden kann - bis spätestens 1. September 2032. In Härtefällen kann die Regierung von Oberbayern einer Härtefallregelung zustimmen - die Ausbildungszeit kann sich dadurch bis max. bis 2035 verlängern.

Wichtig: Zulassung zur Ausbildung auch mit dem „neuen“ Masterabschluss in Psychologie/Psychotherapie (PsychTh-ApprO) möglich. Folgende Voraussetzungen müssen für die Zulassung zur Ausbildung erfüllt sein:

  • Beginn des Bachelorstudiums vor dem 01. September 2020.
  • Noch keine Approbation: Die Erteilung von zwei Approbationen nebeneinander - sowohl als Psychotherapeut:in als auch als Psychologische Psychotherapeut:in bzw. Kinder- und Jugendtherapeutin - wird nach derzeitiger Auffassung aus verwaltungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein.

Psychotherapie-Weiterbildung an der KIRINUS CIP Akademie

Die KIRINUS CIP Akademie ist seit dem 09.04.2024 als durch die Psychotherapeutenkammer (PTK) akkreditiert und als ambulante Weiterbildungsstätte zugelassen. 

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Warum Sie sich für die CIP Akademie entscheiden sollten

  • Aufgrund unserer rund 30-jährigen Erfahrung und Expertise in der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind wir uns sicher, dass wir die künftigen Weiterbildungskandidatinnen auch auf diesem neuen Weg zur Fachpsychotherapeutin sehr gut begleiten und eine hochwertige Weiterbildung anbieten können.
  • Wir arbeiten mit renommierten und sehr erfahrenen Dozent:innen, Supervisor:innen und Selbsterfahrungsleiter:innen zusammen, die uns seit Jahrzehnten dabei unterstützen, ein qualitativ hochwertige Aus-, Fort- und Weiterbildung anzubieten. Zudem sind wir Kooperationspartner von einer Reihe von Kliniken, mit denen wir ebenfalls seit Jahrzehnten eng zusammenarbeiten.
  • Dank unseres seit Jahren gewachsenen Netzwerks sind wir bestens gerüstet, Ihnen auf der Basis langjähriger Erfahrung zukünftig eine qualitativ hochwertige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten anbieten zu können.

Weiterbildung nach neuem Gesetz an der CIP Akademie

Die KIRINUS CIP Akademie wird die Ausbildung in den verschiedenen Fachrichtungen auch noch in den nächsten Jahren anbieten. Falls Sie weitere Fragen haben, schauen Sie sich gerne unsere FAQ zu dem Thema an oder schreiben Sie uns eine Mail:

Dr. Markus Reicherzer (Institutsleitung), Markus.reicherzer@kirinus.de
Dr. Miriam Sichort-Hebing (Stellvertretende Institutsleitung) miriam.sichort-hebing@kirinus.de

FAQ

  • Wie unterscheidet sich das neue Studium von der bisherigen Ausbildung?

    Das neue Studium integriert Bachelor- und Masterabschluss mit einer spezifischen Ausrichtung auf Psychotherapie - einschließlich der erforderlichen Praxisanteile und endet mit einer staatlichen Prüfung für die Approbation. Die bisherige Ausbildung erforderte zunächst ein Psychologiestudium mit anschließender postgradualer psychotherapeutischer Ausbildung.

  • Wie sieht die Vergütung während der Weiterbildung aus?

    Die neuen Regelungen sehen vor, dass Psychotherapeutinnen in Weiterbildung (PtW) für ihre praktische Tätigkeit in klinischen Einrichtungen eine Vergütung erhalten. Allerdings muss die neue Gesetzesreform noch nachgebessert werden, um eine Finanzierbarkeit der Weiterbildung zu sichern. Aktuell laufen verschiedene Initiativen dazu.

  • Was bedeutet die Gesetzesreform für Studierende bzw. Studieninteressierte?

    Auf der Seite der PTK Bayern finden Sie relevante Informationen zum Studium und zu den Planungen der universitären Institute zum Angebot der Studiengänge B.Sc. Psychologie, M.Sc. Psychologie und M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc. KliPPs) nach Inkrafttreten des PsychThG.

    Zudem informiert auch das Landesprüfungsamt der Regierung von Oberbayern, an welchen Universitäten und Hochschulen, die Universitäten gleichgestellt sind, in Bayern derzeit akkreditierte Bachelorstudiengänge angeboten werden.

  • Welche beruflichen Perspektiven bietet die Approbation nach dem neuen Gesetz?

    Die Approbation nach dem neuen Gesetz öffnet den Weg für eine Tätigkeit als selbstständige Psychotherapeutin mit der Möglichkeit, Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. Zusätzlich bietet sie vielfältige Karrierechancen im Gesundheitswesen, in klinischen Einrichtungen, Beratungsstellen und in der Forschung.

  • Wann geht es mit der neuen Psychotherapie-Weiterbildung los?

    Die ersten Absolventinnen des neuen Psychotherapie-Studiengangs verfügen seit Herbst 2022 über die Approbation als Zugangsvoraussetzung für die neue Psychotherapie-Weiterbildung. Seit 09.04.2024 sind wir durch die Psychotherapeutenkammer (PTK) akkreditiert und als ambulante Weiterbildungsstätte zugelassen. Wir rechnen mit einem einen Start der Weiterbildung an der KIRINUS CIP Akademie im ersten Halbjahr 2025.

  • Was gilt für Abschlüsse im Ausland?

    Nach dem jetzigen Stand berechtigen ausländische Bachelor- und oder Masterabschlüsse, die nach dem 31.8.2020 begonnen wurden, nicht zu einer Weiterbildung Psychotherapie in Deutschland. Wenn Sie einen Bachelor- und/oder Masterabschluss im Ausland anstreben (Beginn nach 31.8.2020), empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit Ihrer Hochschule in Verbindung zu setzen.