Die Ausbildung der Psychotherapeut:innen wurde am 1. September 2020 durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz und die Approbationsordnung für Psychotherapeut:innen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt.
Künftig soll die Approbation als Psychotherapeut:in nach einem fünfjährigen Universitätsstudium (dreijähriges Bachelor- und darauf aufbauendes zweijähriges Masterstudium) erteilt werden.
Die gesetzliche Neuausrichtung spiegelt die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung wider, um den steigenden Anforderungen im Bereich der psychischen Gesundheit gerecht zu werden.
Erfahren Sie mehr über das neue Psychotherapeutengesetz und wie die KIRINUS CIP Akademie die Neuerungen in sein Weiterbildungsangebot integriert, um zukünftigen Psychotherapeuten eine erstklassige Weiterbildung zu bieten!
Das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz hat das Ziel, die Psychotherapeutenausbildung in Deutschland zu modernisieren. Dadurch soll die psychotherapeutische Versorgung im Land verbessert und die Ausbildung an moderne Heilberufe angepasst werden.
Die Reform führt ein direkt auf die Psychotherapie ausgerichtetes Studium an einer Universität ein, bestehend aus:
Nach erfolgreichem Abschluss und bestandener Prüfung wird die Approbation erteilt.
Vor der Reform gestaltete sich die Psychotherapieausbildung zweistufig:
Parallel zur Gesetzesreform trat die neue Approbationsordnung in Kraft, die eine klare Definition der Berufsbezeichnung festlegt: "Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut". Dadurch findet eine klare Abgrenzung von bisherigen Bezeichnungen wie Psychologische(r) Psychotherapeut:in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in statt.
Die Ordnung definiert zudem die strukturierte Weiterbildung nach dem Studium.
Die berufliche Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten beträgt 5 Jahre. Während der Weiterbildung erfolgt die Spezialisierung auf ein Gebiet:
Die Vertiefung eines Psychotherapieverfahrens steht ebenfalls auf dem Programm. Mit Abschluss der Weiterbildung sind Psychotherapeut:innen berechtigt, sich in das Arztregister eintragen zu lassen und einen Antrag auf Zulassung zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen.
Die Reform der Psychotherapeutenausbildung verändert nicht nur den grundlegenden Aufbau des psychotherapeutischen Werdegangs, sondern soll auf lange Sicht auch abseits vom eigentlichen Bildungsweg einige Veränderungen mit sich bringen.
Mit der Einführung einer Vergütung für Psychotherapeut:innen in Weiterbildung (PtW) verfolgt die Gesetzgebung den Plan, eine finanzielle Verbesserung der PtW herbeizuführen – jedenfalls auf theoretischer Basis. Aktuell ist die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung jedoch noch nicht ausreichend gesichert.
Weiterbildung:
Allen Studierenden, die erst nach dem 1. September 2020 ein entsprechendes Studium begonnen haben, ist nur die Qualifizierung nach dem neuen Gesetz - also das Psychotherapiestudium und der Fachkundeerwerb im Rahmen der (dann neuen) Psychotherapieweiterbildung - möglich.
Ausbildung:
Nach dem neuen Psychotherapeutengesetz können nur noch Studierende, die bis 1. September 2020 in einem passenden Hochschulstudiengang eingeschrieben waren, das alte Ausbildungsmodell abschließen. Voraussetzung ist der Abschluss dieses Studiums mit einem Master- oder Diplomgrad.
Zu den qualifizierten Studiengängen für eine Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie zählen neben Psychologie unter anderem:
Es gelten jedoch zeitliche Bedingungen, die unbedingt beachtet werden müssen.
Das neue Gesetz sieht eine Übergangsfrist vor, in der die Ausbildung nach altem Recht abgeschlossen werden kann - bis spätestens 1. September 2032. In Härtefällen kann die Regierung von Oberbayern einer Härtefallregelung zustimmen - die Ausbildungszeit kann sich dadurch bis max. bis 2035 verlängern.
Wichtig: Zulassung zur Ausbildung auch mit dem „neuen“ Masterabschluss in Psychologie/Psychotherapie (PsychTh-ApprO) möglich. Folgende Voraussetzungen müssen für die Zulassung zur Ausbildung erfüllt sein:
Die KIRINUS CIP Akademie ist seit dem 09.04.2024 als durch die Psychotherapeutenkammer (PTK) akkreditiert und als ambulante Weiterbildungsstätte zugelassen.
Die KIRINUS CIP Akademie wird die Ausbildung in den verschiedenen Fachrichtungen auch noch in den nächsten Jahren anbieten. Falls Sie weitere Fragen haben, schauen Sie sich gerne unsere FAQ zu dem Thema an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Dr. Markus Reicherzer (Institutsleitung), Markus.reicherzer@kirinus.de
Dr. Miriam Sichort-Hebing (Stellvertretende Institutsleitung) miriam.sichort-hebing@kirinus.de
Das neue Studium integriert Bachelor- und Masterabschluss mit einer spezifischen Ausrichtung auf Psychotherapie - einschließlich der erforderlichen Praxisanteile und endet mit einer staatlichen Prüfung für die Approbation. Die bisherige Ausbildung erforderte zunächst ein Psychologiestudium mit anschließender postgradualer psychotherapeutischer Ausbildung.
Die neuen Regelungen sehen vor, dass Psychotherapeutinnen in Weiterbildung (PtW) für ihre praktische Tätigkeit in klinischen Einrichtungen eine Vergütung erhalten. Allerdings muss die neue Gesetzesreform noch nachgebessert werden, um eine Finanzierbarkeit der Weiterbildung zu sichern. Aktuell laufen verschiedene Initiativen dazu.
Auf der Seite der PTK Bayern finden Sie relevante Informationen zum Studium und zu den Planungen der universitären Institute zum Angebot der Studiengänge B.Sc. Psychologie, M.Sc. Psychologie und M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc. KliPPs) nach Inkrafttreten des PsychThG.
Zudem informiert auch das Landesprüfungsamt der Regierung von Oberbayern, an welchen Universitäten und Hochschulen, die Universitäten gleichgestellt sind, in Bayern derzeit akkreditierte Bachelorstudiengänge angeboten werden.
Die Approbation nach dem neuen Gesetz öffnet den Weg für eine Tätigkeit als selbstständige Psychotherapeutin mit der Möglichkeit, Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. Zusätzlich bietet sie vielfältige Karrierechancen im Gesundheitswesen, in klinischen Einrichtungen, Beratungsstellen und in der Forschung.
Die ersten Absolventinnen des neuen Psychotherapie-Studiengangs verfügen seit Herbst 2022 über die Approbation als Zugangsvoraussetzung für die neue Psychotherapie-Weiterbildung. Seit 09.04.2024 sind wir durch die Psychotherapeutenkammer (PTK) akkreditiert und als ambulante Weiterbildungsstätte zugelassen. Wir rechnen mit einem einen Start der Weiterbildung an der KIRINUS CIP Akademie im ersten Halbjahr 2025.
Nach dem jetzigen Stand berechtigen ausländische Bachelor- und oder Masterabschlüsse, die nach dem 31.8.2020 begonnen wurden, nicht zu einer Weiterbildung Psychotherapie in Deutschland. Wenn Sie einen Bachelor- und/oder Masterabschluss im Ausland anstreben (Beginn nach 31.8.2020), empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit Ihrer Hochschule in Verbindung zu setzen.