Wieder beschwerdefrei und selbstständig zurück in den Alltag
Ein Herzinfarkt ist ein Ereignis, das einen oft gefühlt wie aus heiterem Himmel trifft. Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) in unserer Klinik hilft Ihnen dabei, das Erlebte körperlich sowie seelisch zu verarbeiten und selbstbewusst zurück ins Leben zu finden. Bei einer Reha nach Herzinfarkt geht es nicht bloß darum, wieder fit zu werden, sondern es auch zu bleiben.
Denn auch wenn der Herzinfarkt überstanden ist, bleiben Gefäßrisikofaktoren bestehen, die künftig kontrolliert werden sollten. In den allermeisten Fällen liegt eine Gefäßverkalkung (Arteriosklerose) vor, die durch einen risikoreichen Lebensstil, aber auch genetische Faktoren und ein zunehmendes Lebensalter begünstigt wird.
Vielleicht hat der Herzinfarkt auch Schäden und Einschränkungen bei Ihnen hinterlassen, die Folgeerkrankungen wie eine Herzmuskelschwäche (Herzinsuffizienz) oder Herzrhythmusstörungen nach sich ziehen oder auch nur eine erhebliche Verunsicherung bezüglich der künftigen Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit ausgelöst haben. Die Herzinfarkt-Reha bei KIRINUS bietet für Ihre individuelle Situation genau die Unterstützung, die Sie und Ihre Angehörigen jetzt so dringend benötigen.
Eine Anschlussheilbehandlung schließt sich direkt an den Aufenthalt im Akutkrankenhaus an, spätestens aber zwei Wochen nach Entlassung. Schließlich dient die Maßnahme dazu, einen bestmöglichen Übergang zwischen der Behandlung im Krankenhaus und dem Wiedereinstieg in den Alltag zu schaffen.
Hinzu kommt, dass die Gefahr eines Folgeinfarkts bzw. von Komplikationen in den ersten Wochen nach Herzinfarkt erhöht ist. In diesem Zusammenhang bietet eine stationäre Reha und AHB nach einem Herzinfarkt in unserer Klinik Ihnen die Sicherheit einer medizinischen Rund-um-die-Uhr-Überwachung. Sollten Sie wieder Symptome wie Brustschmerzen, Atemnot oder Herzrhythmusstörungen entwickeln, ist Hilfe sofort zur Stelle. In unserem Haus steht eine moderne medizinisch-technische Ausstattung und mindestens ein erfahrener Kardiologe 24 Stunden täglich zur Verfügung.
Grundsätzlich haben alle Patientinnen und Patienten, die einen Herzinfarkt erlitten haben, einen Anspruch auf eine Anschlussheilbehandlung. Unabhängig davon, ob eine Bypass-Operation erfolgt ist, ob „nur“ eine Stent-Implantation oder eine medikamentöse Akuttherapie durchgeführt wurde, ob Sie bereits früher schon einmal einen Herzinfarkt durchgemacht haben oder wie jung bzw. alt Sie sind.
Bei KIRINUS kommt hinzu, dass wir auch Patientinnen und Patienten mit besonderen Beeinträchtigungen aufnehmen können. Durch die enge Zusammenarbeit unserer verschiedenen Reha-Fachbereiche, die neben der Kardiologie auch die Orthopädie, Gastroenterologie und Psychosomatik umfassen, sind wir in der Lage, entsprechende Begleiterkrankungen mitzubehandeln.
Gelegentlich gehen solche Mehrfacherkrankungen (Multimorbidität) auch mit einer erhöhten Pflegebedürftigkeit einher. Bei uns finden Sie speziell geschultes Pflegepersonal und eine barrierearme und behindertengerechte Umgebung vor. Viel wichtiger als eine vollständige Wiederherstellung der Gesundheit ist bei schweren Krankheitsfällen eine allgemeine Verbesserung der Lebensqualität. Auch scheinbar kleine Erfolge können für den Einzelnen Großes bewirken.
Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) in unserer Klinik hilft Ihnen dabei, den Herzinfarkt körperlich sowie seelisch zu verarbeiten und selbstbewusst zurück ins Leben zu finden.
Die Herzinfarkt-Nachbehandlung in der KIRINUS Alpenpark Klinik erfolgt entsprechend umfassender Rehabilitationskonzepte. Im Mittelpunkt steht der Mensch als Ganzes. Das heißt, auch die Psyche, Ernährung und Lebensumstände finden Berücksichtigung. Denn ein Herzinfarkt wird nicht nur durch klassische Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Übergewicht, Nikotinkonsum, Diabetes und erhöhte Cholesterinwerte, sondern auch durch Stress beeinflusst.
In der Regel dauert eine Herzinfarkt-Reha ca. 3 Wochen. Sie kann bei Bedarf und unter bestimmten Voraussetzungen auch verkürzt oder verlängert werden.
Nach einer Eingangsuntersuchung und einem Aufnahmegespräch erarbeitet Ihr Behandlungsteam mit Ihnen zusammen Therapieziele, um daraus einen konkreten Therapieplan zu entwerfen. Berücksichtigt werden dabei all Ihre Beschwerden nach dem Herzinfarkt.
Mit unserem „Bezugstherapeuten“-Konzept bekommen Sie während Ihres Klinikaufenthalts einen festen Facharzt und einen festen Haupttherapeuten an Ihre Seite gestellt. So können Sie sicher sein, dass die Personen, die sich um Sie kümmern, mit Ihrer Krankengeschichte vertraut sind und stets den Überblick behalten.
Mögliche Therapieziele können zum Beispiel sein:
Wie genau Ihr Rehabilitationsprogramm aussieht, hängt ganz von Ihrem individuellen Krankheitsstatus und dem Voranschreiten Ihres Genesungsprozesses ab. Im Laufe Ihrer Rehabilitation wird der Therapieplan stets kontrolliert und bei Bedarf angepasst.
Es gibt vier Säulen, aus denen sich das Behandlungsprogramm zusammensetzt:
Am Ende Ihres Aufenthalts bei uns findet ein ausführliches Gespräch inklusive einer abschließenden Untersuchung statt. Ihre behandelnde Fachärztin oder Ihr behandelnder Facharzt bespricht mit Ihnen, inwiefern die Therapieziele erreicht wurden und wie es mit der ambulanten Versorgung weitergehen soll. Darüber hinaus erhalten Sie eine schriftliche Dokumentation der Befunde und Empfehlungen.
Die KIRINUS Alpenpark Klinik am Tegernsee steht seit über 50 Jahren für Expertise in Sachen Anschlussheilbehandlung und Rehabilitation auf höchstem Niveau.
Unser Ziel ist es, Ihnen alle notwendigen Werkzeuge mit auf den Weg zu geben, die Ihnen helfen, wieder beschwerdefrei und selbstständig in ihr Leben zurückzukehren. Eine Reha nach Herzinfarkt in unserer Klinik kann zwar nicht Ihre Vergangenheit, aber die Zukunft Ihres Herzens verändern.
Defreggerweg 2-6
83707 Bad Wiessee
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Die Kosten für eine Reha nach Herzinfarkt, je nach Zeitpunkt auch Anschlussheilbehandlung genannt, übernehmen bei Nicht-Erwerbstätigen die zuständigen Krankenkassen. Meist wird der Antrag bereits vom Sozialdienst des Akutkrankenhauses in die Wege geleitet.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse gehört die Rehabilitation nicht immer zu den Pflichtleistungen der privaten Krankenversicherung. Eine Anschlussheilbehandlung wird deshalb nur gezahlt, wenn sie beim zuständigen Kostenträger vorab beantragt und genehmigt wurde.
Ja. Nach § 8 Sozialgesetzbuch IX dürfen Sie Ihre Rehaklinik frei wählen. Um von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, fügen Sie Ihrem Reha-Antrag zusätzlich das dafür vorgesehene Formular, den sogenannten Wunsch- und Wahlrechtsantrag, hinzu.
Wird Ihre Wunschklinik vom Kostenträger abgelehnt, können Sie innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen. Der Kostenträger ist verpflichtet, Ihren Wunsch zu berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass die Klinik nachweislich für Ihre Erkrankung geeignet ist.