Verdachtsdiagnosen sichern oder oder entkräften
Laboruntersuchungen sind aus der Medizin nicht mehr wegzudenken. Eine ausführliche Labordiagnostik trägt maßgeblich dazu bei, Krankheiten zu erkennen. Zudem gibt sie Aufschluss über den allgemeinen Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten. So können wir beispielsweise mithilfe spezifischer Blutuntersuchungen Hinweise auf Schilddrüsenerkrankungen erhalten.
Anhand gezielter Blut-, Urin- oder Stuhluntersuchungen können wir Verdachtsdiagnosen sichern oder entkräften. Ebenso können wir den Krankheitsverlauf bzw. die Heilung einer Erkrankung damit überprüfen, indem wir die Werte regelmäßig untersuchen lassen. Gerne informieren und beraten wir Sie hierzu in unseren allgemeinärztlichen Praxen.
In der Regel werden Laboruntersuchungen durch die Ärztin oder den Arzt angeordnet, wenn sie einen bestimmten Krankheitsverdacht oder auffällige Hinweise in der bisherigen Diagnostik haben. Dann können mithilfe von Blut-, Urin oder Stuhluntersuchungen die Diagnosen gesichert oder der Krankheitsverdacht widerlegt werden.
Auch im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung ist eine Laboruntersuchung von bestimmten Werten auf Kosten der Krankenkasse vorgesehen. Auf Wunsch der Patientin oder des Patienten kann nach Rücksprache mit dem Arzt ebenfalls eine Laboruntersuchung erfolgen, allerdings in diesem Fall auf eigene Kosten.
Es gibt verschiedene Symptome und Indikationen, bei denen eine labortechnische Abklärung sinnvoll ist, um eine gesicherte Diagnose zu bekommen. Dazu zählen beispielsweise:
In enger Zusammenarbeit mit externen Laboreinrichtungen bieten wir unseren Patientinnen und Patienten folgende labortechnische Untersuchungen an (Inkl. Quick- bzw. INR-Sofortbestimmung in der Praxis für das Festlegen der Marcumar-Dosis):
Wenn im Rahmen einer Untersuchung Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen auffälligen Befund entdecken, der besser labortechnisch abgeklärt werden sollte, werden sie eine Blut-, Urin oder Stuhluntersuchung anordnen. Je nach Art der Untersuchung gibt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt entsprechende Anweisungen für die Probenentnahme.
Für eine Urin- oder Stuhluntersuchung bekommen Sie einen verschließbaren Kunststoffbecher mit nach Hause. Stuhlproben lassen sich relativ einfach im Zuge des Toilettengangs entnehmen. Ebenso wie Urinproben. Den Becher mit der Probe geben Sie dann in unserer Praxis ab. Von dort wird die Probe ins Labor gegeben.
In vielen Fällen können Urinproben auch direkt in der Praxis erledigt werden, so dass Sie den Becher in diesem Fall nicht mit nach Hause nehmen müssen. Ist allerdings speziell der Morgenurin benötigt, bekommen Sie den Becher mit.
Für die Blutuntersuchung ist es üblicherweise gewünscht, dass Sie nüchtern zur Blutentnahme erscheinen. Sollten weitere Faktoren zu berücksichtigen sein, wird Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt diese vorab mitteilen. Zum Beispiel, ob sie 12 Stunden vor der Entnahme keinen Zucker mehr zu sich nehmen sollten.
Nach der Probenentnahme oder deren Abgabe durch Sie werden diese an das entsprechende Labor versendet. Zur Befundbesprechung vereinbaren Sie einen Folgetermin einige Tage später, das kann bei einem persönlicher Gespräch, oder auch über Videosprechstunde oder telefonisch erfolgen.
Laboruntersuchungen sind ein wichtiger Baustein in der Diagnostik, um Erkrankungen mithilfe von Blut-, Urin-, Abstrich- oder Stuhlproben zu ermitteln oder ausschließen zu können.
Sie fühlen sich dauerschlapp? Sie fangen sich eine Infektion nach der nächsten ein? Vereinbaren Sie einen Termin einer unserer allgemeinmedizinischen Praxen. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne und fordern bei Bedarf spezifische Laboruntersuchungen für Sie an.
Dieses Angebot besteht auch bei Kindern und Jugendlichen. Unsere Ärztinnen und Ärzte in unserer KIRINUS Praxis Kieferngarten freuen sich auf Sie!
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Bei einer bestimmten medizinischen Indikation übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die angeforderten Laboruntersuchungen.
Erfolgt die Laboruntersuchung jedoch auf Wunsch der Patientin oder des Patienten wird diese auf Selbstzahlerbasis angeboten. Laboruntersuchungen, die medizinisch nicht notwendig sind, werden von den Krankenversicherungen nicht übernommen.
Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zahlen Laboruntersuchungen, die medizinisch notwendig sind. Das heißt, wenn die Ärztin oder der Arzt anhand der Beschwerden oder vorangegangenen Untersuchungen eine Verdachtsdiagnose bzw. Indikation herausstellen kann.
Ferner übernehmen die Krankenkassen bestimmte Laborwerte alle drei Jahre im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung. Untersuchungen, die nicht als medizinisch notwendig gelten, werden als freiwillige Selbstzahlerleistung angeboten.
Üblicherweise dauert eine Laboruntersuchung ein bis zwei Werktage, spezielle Laboruntersuchungen können auch bis zu zwei Wochen dauern.