Der perfekte Start für eine optimale Diagnostik
Die Anamnese zählt zur Basisdiagnostik und ist der Schlüssel für eine gezielte Diagnose und eine bestmögliche, individuelle Behandlung. Im Anamnesegespräch erfährt die Ärztin oder der Arzt durch spezifische Fragen und Gesprächsführung wichtige Hinweise und Informationen zur jeweiligen Krankengeschichte der Betroffenen.
Diese Informationen beziehen sich nicht nur auf die aktuellen Beschwerden der Patientinnen und Patienten, sondern auch auf die medizinische Vorgeschichte, die Lebensumstände und je nach Erkrankung bzw. Verdachtsdiagnose auch die familiäre Krankengeschichte (zum Beispiel bei Diabetes oder Herzerkrankungen)
Mit dem Anamnesegespräch vor einer Untersuchung verschafft sich die Ärztin oder der Arzt einen Einblick in die Beschwerden und bisherigen gesundheitlichen Zusammenhänge der betroffenen Person. So kann sich die Ärztin oder der Arzt ein umfangreiches Bild machen.
Eine ärztliche Anamnese findet zu Beginn jeder Diagnostik statt. Sie gibt die Richtung vor, die später mit der Untersuchung fortgesetzt wird. Die Informationen, welche die Patienten oder Patientinnen auf die Fragen geben, führen zu den möglichen Ursachen der Erkrankung. Welche Beschwerden liegen vor? Wie lautet die Diagnose?
Im Anschluss an das Anamnesegespräch findet in der Regel die Untersuchung statt. Diese richtet sich nach Ihren Beschwerden und der Verdachtsdiagnose aus der Anamnese. Sollte eine weitergehende Untersuchung oder Behandlung vonnöten sein, überweisen wir Sie gern innerhalb unseres Netzwerkes an eine Fachärztin oder einen Facharzt.
Von einer Eigenanamnese spricht man, wenn die Ärztin oder der Arzt das Anamnesegespräch mit dem Patienten oder der Patientin selbst führt. Befragen sie jedoch Angehörige oder Begleitpersonen, wird das als Fremdanamnese bezeichnet.
Sie benötigen eine allgemeinmedizinische Meinung oder Untersuchung? Sie sind auf der Suche nach einer allgemeinärztlichen Praxis, in der Sie sich rundum gut aufgehoben fühlen können? Dann freuen wir uns, Sie in einer unserer Praxen begrüßen zu dürfen!
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Eine Überweisung brauchen Sie in der Regel zu einem Besuch in unserem allgemeinärztlichen Praxen in der Regel nicht.
Zu einem Erstgespräch ist es sinnvoll, wenn Sie vorhandene Arztbriefe und andere wichtige medizinische Unterlagen sowie Ihren Impfpass mitbringen. So kann die Ärztin oder der Arzt vorangegangene Befunde sichten und prüfen, ob Ihr Impfschutz vollständig ist oder einer Auffrischung bedarf oder ob sie Ihnen noch Impfungen speziell zu Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte empfehlen können.
Ebenso ist es hilfreich, wenn Sie vorhandene Allergieausweise - oder bei Schwangeren gegebenenfalls den Mutterpass - mitbringen. Wenn Sie spezielle Medikamente einnehmen, ist es sinnvoll, sich den Namen und die Dosierung zu notieren, falls Sie danach gefragt werden.
Ansonsten benötigen Sie keine spezielle Vorbereitung auf das Anamnesegespräch. Sollte entsprechend Ihrer Beschwerden etwas für die Untersuchung zu berücksichtigen sein (wie zum Beispiel nüchtern zum Ultraschall oder zur Blutabnahme), bekommen Sie diese Information direkt bei der Terminvereinbarung.
Da die Anamnese zur Basisdiagnostik gehört, werden die Kosten für das Gespräch von den privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Eine Anamnese ist der Gesprächsteil vor jeder Untersuchung, wenn Sie zum Arzt gehen. In einem Anamnesegespräch erfragt die Ärztin oder der Arzt Ihre Beschwerden und gewinnt durch gezielte Rückfragen Hinweise und Informationen zu möglichen Ursachen.
Bei einer Erstgespräch, wenn Sie zum ersten Mal in einer Arztpraxis sind, fällt das Anamnesegespräch umfangreicher aus und geht auch auf den Impfschutz, Allergien oder auch die familiäre Krankengeschichte ein.
Je nach Fachrichtung und Beschwerden kann die Dauer eines Anamnesegesprächs variieren. Es kann 5 Minuten dauern, ebenso gut aber auch 15 Minuten. Hierbei spielt auch eine Rolle, ob Sie bereits Patientin oder Patient in der Arztpraxis sind oder ob die Ärztin oder der Arzt Sie und Ihre Krankengeschichte erst einmal kennenlernen muss.
Bei einer Fremdanamnese wird der Patient oder die Patientin nicht selbst befragt, sondern die Betreuungsperson bzw. begleitende Angehörige. So gibt zum Beispiel der Sohn oder die Tochter an, dass der Vater in letzter Zeit immer zerstreuter wirkt. Und dass er häufiger seine Tabletten nicht nehme, weil er glaubt, er hätte sie bereits eingenommen.
Die Begleit- oder Betreuungspersonen antworten dann stellvertretend für die Patienten und geben so eine zusätzliche Einsicht in das aktuelle Krankheitsbild.