Für Ihre Weiter- und Fortbildung bei der KIRINUS CIP Akademie GmbH („CIP Akademie“) gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie erkennen diese mit Ihrer Anmeldung an. Bitte beachten Sie, dass für alle Veranstaltungen der KIRINUS Coaching GmbH nicht die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern stattdessen gesonderte Geschäftsbedingungen gelten, die Sie der entsprechenden Ausbildungsbroschüre entnehmen können.
Wer regelmäßig Weiter- und Fortbildung an der CIP Akademie wahrnehmen möchte, sollte sich daher als Weiter- oder Fortbildungsteilnehmer immatrikulieren. Dadurch ist eine reibungslose Abwicklung des Belegens, sowie eine kontinuierliche Betreuung gewährleistet. Mit dem Immatrikulationsantrag können Sie sich immatrikulieren unter Beilage:
Sie müssen spätestens 3 Monate vor Ende eines Kalenderjahres schriftlich Ihre Exmatrikulation einreichen, andernfalls verlängert sich die Immatrikulation für ein weiteres Jahr. Weiterbildungsteilnehmer sollten rechtzeitig vor Beginn des Ausbildungsjahres die Anmeldeformulare an die CIP Akademie senden. Die Belegung hat schriftlich zu erfolgen. Fortbildungsteilnehmer und Gasthörer können jederzeit rechtzeitig vor Kursbeginn Kurse belegen. Nach Eingang Ihres Anmeldeformulars erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung. Die Kursgebühr wird jeweils ca. 2 Wochen vor dem Kursdatum eingezogen.
Teilnehmer der staatlichen Ausbildungen in allen entsprechenden Fachrichtungen für Erwachsene und Kinder und Jugendliche schließen einen gesonderten Ausbildungsvertrag mit der CIP Akademie mit einer eigenen Gebührenverordnung ab.
Die Teilnahmebestätigung erfolgt durch den Dozenten am Ende des Kurses bzw. per Post. Sie erhalten die Bestätigung bei jeder Veranstaltung nur für die von Ihnen tatsächlich absolvierten Stunden. Diese Bestätigung benötigen Ärzte zum Einreichen bei der Landesärztekammer. Des Weiteren erhalten Sie eine Bescheinigung für die Fortbildungspunkte.
Die Teilnehmerzahl in den Veranstaltungen ist begrenzt. Die Aufnahme erfolgt in der Reihenfolge des Einganges der vollständigen Anmeldung. Für eine vollständige Anmeldung ist es erforderlich, dass ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt. Wichtig: Die Teilnahme wird erst nach Eingang der vollständigen Anmeldung als gültig bestätigt.
Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden in PDF-Format im Kundenportal myCIP der CIP Akademie hinterlegt. Der Kunde wird per Email informiert, sobald eine Rechnung in dem gesicherten Bereich zum Download bereitsteht.
Die Anmeldung ist verbindlich und hat schriftlich zu erfolgen. Bis 4 Wochen vor Kursbeginn kann ein belegter Kurs storniert werden. In diesem Fall wird eine Stornogebühr in Höhe von 10% der Kursgebühren fällig. Danach kann die Kursgebühr abzüglich der Stornogebühr von 10% zurückerstattet werden, wenn eine Überbelegung des Kurses besteht und ein(e) andere(r) Teilnehmer(in) nachrückt. Anderenfalls ist eine Erstattung der Kursgebühr nicht möglich. Einzelne Segmente einer Kursreihe, wie z.B. GRT, Trauma etc. können nicht storniert werden. Die CIP Akademie empfiehlt den Abschluss einer Seminar-Versicherung. Für auswärtige Teilnehmer empfiehlt sich evtl. eine Reiserücktrittversicherung. Die CIP Akademie informiert den/die Teilnehmer(in), wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist und weist ihm/ihr einen Warteplatz zu. Die CIP Akademie behält sich vor, Veranstaltungen mangels Teilnehmer oder bei Ausfall des/der Dozenten(in) abzusagen. In diesem Fall sind Ansprüche des/der Teilnehmer(in) gegen die CIP Akademie ausgeschlossen. Die CIP Akademie wird den/die Teilnehmer(in) möglichst umgehend über die Absage informieren. Die CIP Akademie kann Teilnehmer/innen von der Teilnahme an einer Veranstaltung oder an dem gesamten Kurs ausschließen, wenn diese die Veranstaltung nachhaltig stören bzw. den Lernerfolg im Kurs gefährden. Bei Ausschluss sind Ansprüche des/der Teilnehmers(in) gegen die CIP Akademie ausgeschlossen. Jede(r) Teilnehmer(in) nimmt eigenverantwortlich an den Veranstaltungen teil. Die CIP Akademie behält sich vor, für Mahnungen folgende Gebühren zu erheben:
Für Extrabescheinigungen erhebt die CIP Akademie Gebühren je nach Arbeitsanfall zwischen 20,– u. 25,– €. Für die 1-2-jährigen Ausbildungen gelten die jeweils dort, bzw. in den Verträgen beschriebenen Rücktrittsbedingungen.
Für alle Kurse beantragt die CIP Akademie Fortbildungspunkte bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLAEK) oder der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Bayern (PTK Bayern). In der Regel erhalten die Teilnehmer pro Tag zehn Fortbildungspunkte (Begrenzte Teilnehmerzahl, schriftliche Anmeldung, interaktiver Workshop). Das gilt für Seminare mit fachlich medizinischem bzw. fachlich psychotherapeutischem Inhalt. Ausnahmen bilden Kurse zum Thema Abrechnung, Praxismanagement oder Praxis-Marketing. Hier sind maximal sechs Punkte pro Tag zu erwarten. Lernerfolgskontrollen führt die CIP Akademie nicht durch. Die Punktevergabe erfolgt für jeden Workshop durch eine der beiden Kammern (die sich gegenseitig anerkennen). Die CIP Akademie beantragt die Fortbildungspunkte nach aktuellem Informationsstand. Änderungen in der Satzung bzw. Punktevergabe behalten sich BLAEK und PTK vor. Alle Fortbildungspunkte werden Ihnen auf einer gesonderten Teilnahmebescheinigung bestätigt, die am Kursende vom Dozenten verteilt wird. Die aktuellen Bestimmungen zur Punktevergabe können Sie nachlesen unter: www.blaek.de und www.ptk-bayern.de
Nach § 95d Abs. 1 SBG V sind Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten verpflichtet, sich „in dem Umfang fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der zu ihrer Berufsausübung in der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist“. Die Fortbildungsverpflichtung gilt nach § 95d Abs. 4 SGB V für ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten (ausgenommen hiervon sind ausschließlich für den Rettungsdienst ermächtigte Ärzte). Ebenso unterliegen angestellte Ärzte und Psychotherapeuten eines Medizinischen Versorgungszentrums oder eines Vertragsarztes der Pflicht zur Fortbildung. Innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Fünfjahreszeitraums sind insgesamt mindestens 250 Fortbildungspunkte nachzuweisen. Entsprechend der „Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus“ vom 20. Dezember 2005 gemäß § 137 SGB V müssen auch Fachärzte in nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern ab dem 01.01.2006 250 Pflicht-Fortbildungspunkte, davon 150 fachspezifisch, in einem Fünfjahreszeitraum gegenüber dem ärztlichen Direktor nachweisen (Stand 08/2007). Weitere Informationen zum Thema Fortbildungspflicht können Sie unter www.blaek.de oder www.ptk-bayern.de unter „Fortbildung“ nachlesen.
Sowohl die Bayerische Landesärztekammer als auch die Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Bayern bieten die Möglichkeit der elektronischen Verwaltung Ihres Punktekontos. Informationen darüber erhalten Sie unter dem Stichwort „Fortbildung“ auf den jeweiligen Webseiten. (www.blaek.de und www.ptk-bayern.de) In jedem Falle sollten Sie die Papier-Teilnahmebescheinigungen der einzelnen Veranstaltungen sicher aufbewahren, denn nur damit haben Sie letztlich einen Nachweis Ihrer Fortbildungsaktivitäten in der Hand und können diese ggf. zur Vorlage bei der BLAEK oder der PTK verwenden. Unsere Workshops sind alle interaktiv gestaltet, die Bereitschaft zur Arbeit in Kleingruppen setzen wir voraus. Kursanmeldungen müssen schriftlich erfolgen.
Ihre Mitarbeit in der Institutsambulanz ab der Mitte Ihrer Psychotherapie-Weiterbildung kann von der Krankenkasse honoriert werden. Fragen Sie bitte nach, ob in Ihrem Falle eine Zwischenprüfung vorausgesetzt wird. Wegen der laufenden Veränderungen im Gesundheitsbereich informieren Sie sich rechtzeitig über die aktuellen Möglichkeiten und Bedingungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
KIRINUS CIP Akademie GmbH
Geschäftsführer: Dr. med. Markus Reicherzer, Ludwig Kiltzsch, Frank Huber
Landshuter Allee 43
80637 München
Tel +49 89 130793-0
Fax +49 89 130793-17
cipakademie@kirinus.de
Eingetragen beim Amtsgericht München HRB 104122
Steueridentifikationsnummer: 139/115/80599
Aufsichtsbehörde Staatliche Ausbildung:
Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Aufsichtsbehörde ärztliche Weiterbildung:
Bayerische Landesärztekammer, Mühlbaurstraße 16, 81677 München
Aufsichtsbehörden Fortbildung:
Bayerische Landesärztekammer, Mühlbaurstraße 16, 81677 München
Bayerische Psychotherapeutenkammer, Birketweg 30, 80639 München